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Fotografieren und Gesetze

  • Lichtmalerin
  • 4. Juni 2011 um 09:09
  • Geschlossen

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1. offizieller Beitrag PDF
  • Lichtmalerin
    Gast
    • 4. Juni 2011 um 09:09
    • #1

    HI,
    Nun ja wirklich kompliziert gemacht ist das ja nicht,diese Gesetze dienen ja nur dem Schutz der Privatsphäre,und das ist auch richtig so.So gibt es auch unterschiedliche Regelungen.
    Sei die Panoramafreiheit zu nennen,das heißt,Ein Grundstück,das von der Straße aus zu sehen ist,darf durchaus Fotografiert(gemalt) werden,muß aber auf einem anderen Privaten Grundstück gehen,um dieses einzusehen,oder HIlfsmittel benutzen,dann ist es verboten.Auch für Luftbilder braucht man eine Genehmigung.
    Straßenmusikanten dürfen,soweit ich weiß im Portrait schon wieder Portraittiert werden,einen "Privatmenschen" muß man fragen.Im einem Stadtpanorama,wo der Mensch eine untergeordnete Rolle spielt,oder in einer Masse auftaucht wiederum nicht.
    In manchen Zoo´s muß man Fragen,ob man Fotografieren darf(gild auch bestimmt für ein Tierportrait.
    Bestimmt seltenen Tiere und Pflanzen dürfen in ihrem Umfeld nicht fotografiert werden,damit es keinen Massenanlauf dorthin gibt.In Wäldern darf man zu bestimmten Zeiten nicht fotografieren,um Wild nicht bei der Aufzucht oder Brut zu Stören,manchmal kann man für Reportagen eine Genehmigung bekommen.
    Und ein [lexicon='Copyright',''][/lexicon] gild auch,wenn es nicht untersteht,der Fotograf hat das Recht an seinem Bild,es gibt aber auch dort Einschränkungen wonach "Allerweltsbilder" nicht so streng geschützt sind.Streng ist man hingegen bei selbstgestalteten Bilder.
    Wenn ich so man mich denke,ich weiß eigentlich vorher genau,was ich wie fotografieren möchte,also entsteht meine Idee schon im Kopf,ich begebe mich auf die Suche nach meinem passenden Motiv,und Gestalte es gegebenfalls um.Also meine Idee,mein Werk ;D.
    Ich hoffe ich konnte etwas zu dem Thema beitragen.
    lg Gaby

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    • 4. Juni 2011 um 15:46
    • Offizieller Beitrag
    • #2

    Das [lexicon='Copyright',''][/lexicon] gibts in Deutschland nicht, da gilt das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon].
    Wesentlicher Unterschied: beim [lexicon='Copyright',''][/lexicon] muss man den Schutz behördlich eintragen (lassen), beim [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] reicht die Schöpfungshöhe für den Schutz eines Werkes (die Schöpfungshöhe wird bei Fotografien -fast- immer erreicht).

    Panoramafreiheit wird auch eingeschränkt, wenn es sich beispielsweise um Kunst(bau)werke handelt. Zumindest der Verkauf entsprechender Fotos wird eingeschränkt.

    Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. ~ Albert Einstein [mausi]
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  • Lichtmalerin
    Gast
    • 4. Juni 2011 um 16:54
    • #3

    Ich dachte immer,das [lexicon='Copyright',''][/lexicon] dem [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] gleichzusetzen ist.
    Wohl ein Irrtum
    Ja,Du hast recht,auch bei der Panoramafreiheit gibt es Grenzen,so durfte die Verhüllung de Berliner Reichtags soweit ich weiß nicht Fotografiert werden,ebeso unterscheiden sich die Gesetze von Land zu Land.Der Eifelturm darf bei angeschalteter Beleuchtung auch nicht festgehalten werden.
    Ich glaube,das gild auch für einige Schlösser und deren Gärten,ich glaube mich zu erinnern,das auch für die Herrenhäuser Gärten eine Einschränkung gild....
    Für manche Gebäude kann man aber eine Lizenz erwerben.
    Lg Gaby

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  • brockel
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    • 7. Juni 2011 um 06:32
    • #4

    Achso? Und wenn ich privat ein Bild vom Eifelturm nachts mit Beleuchtung mache? Und das dann zeichne? Darf ich das dann auch nicht? [pfeif]

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  • Calzifer
    Gast
    • 7. Juni 2011 um 11:32
    • #5

    Ich glaube Da ist es einwenig anders!

    (wenn mann nachts in Paris nen Bild malen will und ich denke das ist immer ne sache des geldes)

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  • Lichtmalerin
    Gast
    • 7. Juni 2011 um 14:45
    • #6

    Wenn du das ganz für sich privat machst,dann wird das Ok sein,wenn Du das veröffentliche willst,muß du eine Lizenz erwerben.
    Ich denke,was für Fotografie gild,gild auch für malerei.
    https://de.wikipedia.org/wiki/Eiffelturm

    lg Gaby

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    • 15. Juni 2011 um 11:01
    • Offizieller Beitrag
    • #7

    Ich hab das Thema mal abgespalten, da sich die Diskussion ja nun doch schwerpunktmäßig auf die Fotografie verlagert hat und weg ging vom Veröffentlichen von Personenbildern. ;)

    Ich weiß vor allem von Fotolia, dass man ohne Lizenz gewisse Gebäude rund um die Welt nicht ablichten und die Bilder anschließend verkaufen darf. Da gehts halt primär um die kommerzielle Nutzung (vor allem, da die Bilder da ja verkauft und von den unterschiedlichsten Leuten zu unterschiedlichsten Zwecken weiter verwendet werden).

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    • 15. Juni 2011 um 18:29
    • #8

    Ja aber wenn ich diese Gebäude fotografiert habe und danach dann ein bild male, darf ich das dann verkaufen oder veröffentlichen?
    [pfeif]

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    • 15. Juni 2011 um 23:40
    • Offizieller Beitrag
    • #9

    Ich denke Privatverkäufe sollten noch unproblematisch sein. Schwierig wird es erst, wenn man die Bilder veröffentlicht. Durch die Veröffentlichung kann man ja auch eher "erwischt" werden, als wenn das Bild von Hand zu Hand geht. ;)

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  • Lichtmalerin
    Gast
    • 16. Juni 2011 um 06:52
    • #10

    Ich denke das geht eher um die Abbildung,dabei ist es glaub ich egal,ob gemalt,oder fotogografiert...
    lg Gaby

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  • C0ldner
    Gast
    • 21. November 2013 um 08:35
    • #11

    Wie sieht das eigentlich mit potraits aus wenn ich eine Fotovorlage aus dem Internet habe auf den man den ganzen Körper sieht aber nur der Kopf potraitiert wird ?

    Denn die meisten meiner Bilder beruhen auf den Prinzip [pfeif]

    gilt das dann als soweit abgeändert das es nicht das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] verletzt?

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  • PencilHB
    Gast
    • 21. November 2013 um 13:02
    • #12

    @COldner
    Das ist eine interessante Frage, die du stellst.

    Gleich vorne weg:
    ich bin in Rechtsfragen zu ‚dumm’ um genau entscheiden zu können, wann ein Bild weit genug verändert wurde.

    Ich habe deshalb für mich festgelegt, dass ich keine Bilder aus dem Internet verwende, von denen ich nicht sicher weiss, dass niemand Rechte daran inne hat (hoffentlich funktioniert es so :)))

    Meiner Meinung nach betrifft deine Frage zwei Bereiche:

    [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon]
    Wenn du ein Bild, das ein Anderer hergestellt hat verwendest, besteht solange er lebt und für seine Nachkommen bis 70 Jahre nach dem Tod des Künstlers das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon]. Innerhalb dieser Frist musst du eine ‚Schöpfungshöhe’ in deinen Änderungen erreichen um es rechtmässig zu benutzen, d.h. du musst eine eindeutige Eigenleistung hineinstecken. Das Problem hierbei ist: das beurteilt im Zweifel erst ein Gericht für den konkreten Fall. Ich habe auch schon gelesen, man muss die Aussage der Vorlage verändern. Das Weglassen von Bildteilen oder das Hinzunehmen von unbedeuteten Objekten im Hintergrund stellt vermutlich keine Änderung der Aussage dar. Genau dieses Problem haben Künstler, die mit Fotomontagen arbeiten.

    [lexicon='Recht am eigenen Bild',''][/lexicon]
    Das ist ein besonderes Persönlichkeitsrecht, bei dem jeder Mensch entscheiden darf, wie er dargestellt wird. Portraits sind hier natürlich ganz heikel. Es gibt aber öffentliche Personen, die hiervon ausgenommen sind.

    Zu beiden Themen gibt es hier im [lexicon='Forum',''][/lexicon] Infos

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  • C0ldner
    Gast
    • 21. November 2013 um 15:14
    • #13

    Ok ich seh schon da komm ich nicht drum rum das heist ich muss jetzt schöne frauen auf der einkaufsmeile belästigen [pfeif]

    oder ich ..... beide Menschen und warte 70 jahre :P

    danke für die schnelle Antwort

    jetzt heißt es erstmal Kamera kaufen [jubel]

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    • 21. November 2013 um 15:18
    • Offizieller Beitrag
    • #14

    Siehe auch: Urheberrecht und Rechte in der Kunst

    [lexicon='Recht am eigenen Bild',''][/lexicon]: Personen des öffentlichen Interesses (Politiker, Schauspieler, Musiker und andere Promis) dürfen im Rahmen einer Berichterstattung auch gegen deren Willen abgebildet und das Bild veröffentlicht werden.

    Bei allen anderen gilt: für die Veröffentlichung muss der Abgebildete seine Erlaubnis erteilen (bei Kindern derjenige, der das Sorgerecht inne hat).

    Mir hat letztens jemand weis machen wollen, dass Passfotos ja nicht unters [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] fallen würden, weil keine nötige Schöpfungshöhe aufgrund der vielen Normungen erreicht würde. Da sagen die Gesetze Folgendes:

    Zitat

    selbst wenn Passfotos keinem künstlerischen Anspruch genügen, so gilt dennoch:
    bei Lichtbildern und Lichtbildwerken gilt die ansonsten übliche Schöpfungshöhe nicht - sie sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt.

    wikidedia hat geschrieben:
    Fotografien, die keine Lichtbildwerke, also keine persönlichen geistigen Schöpfungen sind, werden in Deutschland als (einfache) Lichtbilder geschützt (sogenanntes Leistungsschutzrecht des § 72 UrhG), ohne dass man nach einer Schöpfungshöhe fragen muss.

    § 72 UrhG hat geschrieben:
    (1) Lichtbilder und Erzeugnisse, die ähnlich wie Lichtbilder hergestellt werden, werden in entsprechender Anwendung der für Lichtbildwerke geltenden Vorschriften des Teils 1 geschützt.
    (2) Das Recht nach Absatz 1 steht dem Lichtbildner zu.
    (3) Das Recht nach Absatz 1 erlischt fünfzig Jahre nach dem Erscheinen des Lichtbildes oder, wenn seine erste erlaubte öffentliche Wiedergabe früher erfolgt ist, nach dieser, jedoch bereits fünfzig Jahre nach der Herstellung, wenn das Lichtbild innerhalb dieser Frist nicht erschienen oder erlaubterweise öffentlich wiedergegeben worden ist. Die Frist ist nach § 69 zu berechnen.

    Spoiler anzeigen

    Danach bekam ich keine weitere Antwort, die Argumentation spricht also für sich - dürfte imho auch kein Anwalt gewesen sein, der mir mit so einer abstrusen Argumentation kam. ::)

    Grundsätzlich wäre das Erstellen eines neuen Werkes auf Grundlage eines vorhandenen Werkes nicht eigenständig und daher nicht selbst urheberrechtlich geschützt (Beispiel du machst ein Foto von einem Gemälde, das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] daran trüge der Maler, da dein Werk kein eigenes Werk darstellen kann, weil du ja nur das Gemälde wiedergegeben hast).

    Mit Zeichnungen kann man argumentieren, dass es sich ähnlich verhält, wobei hier keine 1 zu1 Wiedergabe wie bei einer Fotografie statt findet.
    Ich persönlich würde dazu tendieren hier bei Fotos, die besonders künstlerisch hergerichtet sind (spezielles Setting, Licht, Kleidung etc.) wie oben zu verfahren. Bei normalen Portraits ist keine spezielle Einmaligkeit im Foto. Allerdings wäre das Foto nach deutschem Recht dennoch urheberrechtlich geschützt... [keine-ahnung]

    Lange Rede, kurzer Sinnn; ich bin keine Juristin, ich kann nur das nachlesen, was bereits vielfach im Internet diskutiert wurde und daraus eine Schnittmenge ziehen, die sich auf das Gesetz stützt.

    Das Gesetz ist allerdings nicht so präszise auf solche Fälle abgestimmt. Im Zweifel wird in entsprechenden Rechtsforen immer gesagt: Finger weg von sowas!
    In der Realität hält sich kaum ein Künstler dran, denn immerhin sind auch Größen wie Andy Warhol und Co. auf Fotovorlagen angewiesen gewesen, die sie selbst nicht angefertigt haben.

    Siehe auch Urheberrecht von der moralischen Seite.

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    • 21. November 2013 um 15:21
    • Offizieller Beitrag
    • #15

    Ergänzung: selbst bei fremden Tieren muss man aufpassen! Fotodatenbanken wie fotolia.de und Co. lassen sich immer ein sogenanntes Property Release vom Fotografen mit bei legen, bevor sie solche Bilder mit auf nehmen, da auch die Besitzer das [lexicon='Recht am eigenen Bild',''][/lexicon] für Ihr Tier ausüben (weil ihr "Eigentum" - Tiere werden laut deutschem Gesetz als Sache behandelt; klingt traurig, ist aber so).

    Darüber hinaus gibt es kein Verbot Menschen in der Öffentlichkeit ungefragt bzw. gegen deren Willen zu fotografieren. Problematisch ist IMMER die Veröffentlichung solcher Fotos.
    Es sei denn du würdest durch Wohnungsfenster fotografieren oder sie heimlich auf dem Klo, in der Umkleide oder Ähnliches ablichten - der höchst persönliche Lebensbereich, wie es so schön heißt, darf nicht verletzt werden. Also da; keine Fotos machen. ;)

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    • 21. November 2013 um 15:30
    • Offizieller Beitrag
    • #16
    Zitat von PencilHB


    Ich habe deshalb für mich festgelegt, dass ich keine Bilder aus dem Internet verwende, von denen ich nicht sicher weiss, dass niemand Rechte daran inne hat (hoffentlich funktioniert es so :)))

    Die Urheberrechte wird immer jemand an den Fotos haben, sofern sie nicht älter als 70 Jahre sind. [pfeif]

    Es empfiehlt sich allerdings auf Fotos zurück zu greifen, die man 1. selbst gemacht hat oder 2. der Fotograf ausdrücklich die Nutzung erlaubt (dazu gibt es verschiedene Fotoportale, die die Fotos lizenzfrei verkaufen oder gar kostenlos verbreiten).

    Siehe auch: Fotoportale

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  • PencilHB
    Gast
    • 21. November 2013 um 17:50
    • #17

    Nightmage

    Zitat

    Die Urheberrechte wird immer jemand an den Fotos haben, sofern sie nicht älter als 70 Jahre sind.

    Ich glaube du widersprichst dir selber ein wenig…

    Zitat

    Grundsätzlich wäre das Erstellen eines neuen Werkes auf Grundlage eines vorhandenen Werkes nicht eigenständig und daher nicht selbst urheberrechtlich geschützt (Beispiel du machst ein Foto von einem Gemälde, das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] daran trüge der Maler, da dein Werk kein eigenes Werk darstellen kann, weil du ja nur das Gemälde wiedergegeben hast).

    Wenn der Maler nun aber vor mehr als 70 Jahren gestorben ist, sollte somit das Foto nicht urheberrechtlich geschützt sein. (Darüber hinaus achte ich auch darauf, dass es mehr als ein Foto von einem Gemälde gibt)

    • Zitieren
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    • 21. November 2013 um 18:09
    • Offizieller Beitrag
    • #18

    Wo widerspreche ich mir bei den zitierten Sätzen selbst? Es ging um Bilder ganz allgemein (wozu ich auch Fotos mit zähle), die immer geschützt sind, aber nicht um abgebildete Werke, deren Fotos ohnehin keinen eigenen Urheberschutz erreichen können.

    Das eine schließt das andere nicht aus. Zudem behaupte ich nicht das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] in seiner Gänze verstanden zu haben, das tun (sein wir mal ehrlich) nicht mal alle Anwälte und Richter. Dazu ist es viel zu kompliziert und zu starr um so vielschichtige Fälle alle zu berücksichtigen.

    Bei alten, "gemeinfreien" Werken:
    Klar kannst du nicht einfach ein fremdes Werk fotografieren und dann erwarten, dass das Wiedergeben eines fremden Werkes Urheberschutz genießt?

    Hat man dann das Bild gemalt? Ne, man hat ein Foto von einem Bild gemacht. Wer ein Kunstwerk abgebildet hat (siehe Posterdruck) kann das wirtschaftlich nutzen, der hat aber kein Exklusivrecht auf das Motiv.

    Das man sich aber ganz bestimmt irgendwo auf der Welt sicher schützen lassen kann, denn es ging ja bislang nur um deutsches Recht und das ist immer mit Vorsicht zu genießen, wenn es ums internationale Internet geht.

    Ich kann mir also durchaus vorstellen, dass es Verwertungsgesellschaften gibt, die ähnlich wie bei den Parks und Schlössern auch die Weiterverbreitung von alten Gemälden inne haben.

    Daher: man kann sich niemals sicher sein, ob nicht irgendwo auf der Welt es doch jemanden gibt, der (meint) die Rechte an einem Gemälde hat (und seien es nur Museen, Kunstsammler oder Erben).

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    Einmal editiert, zuletzt von Nightmage (21. November 2013 um 18:18)

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    • 21. November 2013 um 18:15
    • Offizieller Beitrag
    • #19

    Naja, wie auch immer. Es dürfte mehr als klar sein, dass das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] 1. total kompliziert ist und 2. teilweise ungerecht bzw. veraltet ist.

    Darüber hinaus ist es auch nicht das einzige (Leistungs-) Schutzrecht, sondern wird u.a. auch noch vom Marken- und Patentrecht ergänzt. Und sich damit auch noch auseinandersetzen zu müssen, erfordert nun wirklich anwaltliche Hilfe, denn damit sind Laien definitiv überfordert (selbst wenn ich mehrere Blicke in das DPMA Verzeichnis werfe). :(

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  • PencilHB
    Gast
    • 21. November 2013 um 18:31
    • #20

    Nightmage

    Zitat

    Wo widerspreche ich mir bei den zitierten Sätzen selbst? Es ging um Bilder ganz allgemein (wozu ich auch Fotos mit zähle), die immer geschützt sind, aber nicht um abgebildete Werke, deren Fotos ohnehin keinen eigenen Urheberschutz erreichen können.

    Aussage 1: Jedes Foto ist urheberrechtlich geschützt (sofern nicht älter als 70 Jahre).

    Aussage 2: Das Foto eines Gemäldes ist nicht eigenständig, wird also so geschützt wie das Gemälde.

    Bei Fotos von Gemälden, bei denen das jeweilige Gemälde älter als 70 Jahre ist, stimmt somit Aussage 1 nicht (auch wenn das Foto selbst noch keine 70 Jahre alt ist).

    Diesen Widerspruch glaube ich zu sehen.

    Zitat

    Es dürfte mehr als klar sein, dass das [lexicon='Urheberrecht',''][/lexicon] 1. total kompliziert ist

    Einfach nur Ja...

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